Animal Protection Group Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Bitterfeld-Deutschland
Presseerklärung des Vorstandes 04.06.2008
Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf verhandelt erneut die Abschaffung der Stierkämpfe in Spanien, Frankreich und Portugal. Am Montag, den 23.06. findet vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, der mittlerweile dritte Prozess für die Abschaffung der Stierkämpfe statt. Dies geschieht unter anderem als Reaktion auf die jüngsten Bemühungen von Stierkampfbefürwortern, um eine Ausweitung des Stierkampfs und seine Anerkennung als „Europäisches Kulturerbe".
Bitterfeld-Deutschland
Presseerklärung des Vorstandes 04.06.2008
Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf verhandelt erneut die Abschaffung der Stierkämpfe in Spanien, Frankreich und Portugal. Am Montag, den 23.06. findet vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, der mittlerweile dritte Prozess für die Abschaffung der Stierkämpfe statt. Dies geschieht unter anderem als Reaktion auf die jüngsten Bemühungen von Stierkampfbefürwortern, um eine Ausweitung des Stierkampfs und seine Anerkennung als „Europäisches Kulturerbe".
Die Animal Protection Group Arbeitsgruppe
für Tierrechte e.V. (APG) tritt bei diesem Prozess, der von der
schweizerischen Fondation Franz Weber organisiert und finanziert wird,
als Nebenklägerin auf. Sie wendet sich damit erneut ausdrücklich gegen
jedwede Form von Tierquälerei, insbesondere, wenn sie allein
Unterhaltungszwecken dient. Akzeptanz, Verständnis und die
Daseinsberechtigung für alte Traditionen und Bräuche enden in unseren
Augen in dem Moment, in dem Menschen oder Tieren dabei physische und /
oder psychische Leiden zugefügt werden.
Die, vor dem Gerichtshof zu
verhandelnden, Stierkämpfe basieren auf der Misshandlung und Tötung von
empfindungsfähigen Geschöpfen. Das Argument, hier werde ein „kulturelle
Erbe" erhalten, kann also kein schlagendes sein. Zudem wird es
angesichts von Umfragen zur Akzeptanz des Spektakels in den
entsprechenden Ländern deutlich in Frage gestellt. Unsere Forderung
besteht daher in dem schnellstmöglichen und kompletten Verbot jeder Form
von Stierspektakeln in ganz Europa. Die finanzielle Unterstützung der
Veranstaltungen durch öffentliche Stellen ist einzustellen. Die
Verankerung des Tierschutzes in den nationalen wie auch der europäischen
Gesetzgebung sollte ohne jede Ausnahme selbstverständlich sein und mit
sofortiger Wirkung erfolgen. Die öffentliche Verhandlung vor dem
Tiergerichtshof beginnt am 23.06.2008 um 9 Uhr.
Initiiert wurde die Klage durch C.R.A.C.
aus Frankreich, Fundacion Altarriba aus Spanien und die Association
ANIMAL aus Portugal. Die drei Hauptkläger werden vertreten durch die
Rechtsanwältin Caroline Lanty, Präsidentin des Französischen
Tierschutzes. Unterstützt werden sie durch zahlreiche andere
Antistierkampf- und Tierschutzorganisationen sowie private Tierschützer
aus ganz Europa.
Laut der U.A.N. - United Animal Nations auf deutsch Die Vereinten Tiernationen, deren juristisches Organ der Tiergerichtshof ist, baut der Stierkampf-Prozess auf neuen Aspekten und Informationen auf, „auf Zeugenaussagen aus inneren Kreisen der Tauromachia und auf Dokumentationsmaterial, das sonst nie an die Öffentlichkeit gelangt." Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Unterstützer der Sache und die Presse fordern wir hiermit eindringlich auf, an dem öffentlichen Prozess teilzunehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Dipl.Ing.MBA Ingo Marco Pannicke
Laut der U.A.N. - United Animal Nations auf deutsch Die Vereinten Tiernationen, deren juristisches Organ der Tiergerichtshof ist, baut der Stierkampf-Prozess auf neuen Aspekten und Informationen auf, „auf Zeugenaussagen aus inneren Kreisen der Tauromachia und auf Dokumentationsmaterial, das sonst nie an die Öffentlichkeit gelangt." Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Unterstützer der Sache und die Presse fordern wir hiermit eindringlich auf, an dem öffentlichen Prozess teilzunehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Dipl.Ing.MBA Ingo Marco Pannicke
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